Treppenlifte auch für Epileptiker geeignet
Epilepsie ist in Deutschland immer wieder in den Schlagzeilen, wenn es darum geht, ob diese als
Krankheit, oder als eine Behinderung gilt. Grund für die Auseinandersetzungen sind unterschiedlicher Natur und
sollen an dieser Stelle nicht erläutert werden. Klar ist aber, dass die Versicherungen ihren Kunden im
zuträglichen Masse entgegen kommen würden, wenn die Frage nach Bezugsberechtigungen für Leistungen im
Allgemeinen genauer geregelt werden. Als Beispiel soll der Einsatz eines Treppenlifts dienen. Zum einen
herrscht die Meinung vor, dass ein Treppenlift für Gehbehinderte oder ältere Mitmenschen gedacht sind.
Tatsache ist aber, dass ein solcher Lift durchaus auch für Epileptiker seine nützlichen Dienste leisten
könnte.
Genau genommen handelt es sich bei Epilepsie um eine erhöhte Krampfbereitschaft des Gehirns. Die Ursachen hierfür
können sehr verschieden doch sind oftmals diese auf eine erbliche Veranlagung zurück zu führen. Doch auch wenn
keine erbliche Veranlagung vorliegt, könnte man früher oder später mit Anfällen zu kämpfen haben. Grundsätzlich
kann jeder Mensch von einer Epilepsie betroffen sein. Vielerorts geht man auch davon aus, dass die vielen Impulse
der heutigen Zeit Auslöser für Anfälle sein könnten, auch bei Menschen die bisher nicht betroffen waren. Ungeachtet
dieser Theorien steht für Betroffene und Angehörige die Sicherheit im Vordergrund. Nicht auszudenken was geschähe,
wenn besonders betagte Menschen während dem Treppenlaufen in den eigenen vier Wänden einen epileptischen Anfall
erlitten und dabei stürzen würden. Aufgrund all dieser Gefahren muss ein starker Epileptiker eine spezielle
Lebensführung einhalten. Dazu kann zum Beispiel die regelmäßige Einnahme von Medikamenten zählen. Damit der Arzt
über alle Vorfälle informiert ist, wird oftmals auch ein Tagebuch geführt, in dem man die Häufigkeit und Dauer der
Anfälle notiert. Auch bezüglich des Freizeitverhaltens sind einige Dinge zu beachten.
TreppenlifteWo also ist die Grenze zu ziehen, zwischen dem klaren Bedürfnis einer helfenden und einer vorbeugenden
Massnahme. Und welche Leistungen sind zu bezahlen und welche Versicherungen sind zuständig? Günstig wäre, wenn die
Betroffenen neben dem Leid, sich nicht auch noch mit Formularen und Bestimmungen herum schlagen müssten. Ihnen wäre
am besten geholfen, wenn die Lage klar wäre und dich die Versicherer, Staat und Gesetzgeber sich einigen könnten,
wann ein Treppenlift vonnöten ist und wo er als Luxus gilt. Es gilt aufzuzeigen, dass es Fälle gibt, bei denen
Betroffene überhaupt nicht mehr eigenständig leben können.
Gerade der Transport in höhere Stockwerke ist ein vordergründiges Thema. Dies ist auch der Grund dafür, warum immer
häufiger Treppenlifte benötigt werden, ungeachtet dessen, wer für den Einbau aufkommen wird. Der Aufbau wird von
Fachmännern vorgenommen, wobei die Modelle eine gewisse Veränderbarkeit aufweisen. Ganz unabhängig von der
Konstruktion der Treppe ist es möglich, einen Lifta Treppenlifter anzubringen. Die Sicherheitsstandards werden
dabei natürlich strengstens eingehalten, und die Bedienbarkeit ist denkbar einfach. Dadurch ist sichergestellt,
dass sowohl das Personal als auch der Patient am Treppenlift profitiert.
Der Nutzen von einem Treppenlift ist also unbestritten. Wer für die hilfreiche Anschaffung aufkommen soll, darüber
stossen Experten wie auch Kritiker oftmals auf die Frage, wo die Grenze zwischen Krankheit und Luxus zu ziehen ist
und welche Leistungen von Krankenkassen und Versicherungen zu erbringen sind, wenn es darum geht einen Treppenlift
als Lebenshilfe zu genehmigen, respektive diesen finanziell mitzutragen.
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